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   BFH, 01.07.1952 - I 47/52 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,1197
BFH, 01.07.1952 - I 47/52 U (https://dejure.org/1952,1197)
BFH, Entscheidung vom 01.07.1952 - I 47/52 U (https://dejure.org/1952,1197)
BFH, Entscheidung vom 01. Juli 1952 - I 47/52 U (https://dejure.org/1952,1197)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung von Einkünften eines Steuerpflichtigen mit Wohnsitz oder Geschäftsleitung in der sowjetischen Besatzungszone in die Einkommenssteuer der Westzone - Erhebung von Steuern in der sowjetischen Besatzungszone bei Einkünften aus einem anderen Besatzungsgebiet ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 56, 550
  • DB 1952, 732
  • BStBl III 1952, 213
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Bayern, 03.12.2019 - 6-VIII-17

    Einzelne Vorschriften des Bayerischen Integrationsgesetzes verfassungswidrig

    Auch die landesverfassungsrechtliche Parallelnorm des Art. 97 BV steht, wie aus ihrer Entstehungsgeschichte folgt, dem Erlass von Ausnahmevorschriften nicht entgegen, mit denen die Haftung des Staates oder sonstiger öffentlicher Körperschaften für Amtspflichtverletzungen in bestimmten Fällen ausgeschlossen wird (VerfGH vom 6.4.1970 VerfGHE 23, 47/52; vgl. auch Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 97 Rn. 7 m. w. N.).

    Solche punktuellen Haftungsbeschränkungen sind allerdings nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs nur zulässig, wenn sie durch sachliche Gründe gerechtfertigt sind, also nicht gegen das Willkürverbot verstoßen (VerfGHE 23, 47/52 f.; ebenso zu Art. 34 GG: BGH vom 30.10.1986 BGHZ 99, 62/64 m. w. N.).

  • BPatG, 13.11.2023 - 28 W (pat) 41/20
    bbb) Eine vom Senat durchgeführte Internetrecherche hat weder eine Verwendung der Streitmarke vor dem Anmeldetag durch die Beschwerdeführerin noch durch die A ... GmbH oder die B ... GmbH ergeben (vgl. Anlage 2 zum gerichtlichen Hinweis vom 30. März 2023, Bl. 47/52 d. A.).
  • BFH, 26.02.1954 - III 152/52 U

    Ergänzungsveranlagung zur Vermögensteuer unter Berufung auf die staatsrechtliche

    Der Senat glaubt aber, in Übereinstimmung mit den Urteilen des Bundesfinanzhofs IV 439/51 S vom 21. Februar 1952 (Slg. Bd. 56 S. 324 = BStBl. 1952 III S. 128) und I 47/52 U vom 1. Juli 1952 (Slg. Bd.56 S. 550 = BStBl. 1952 III S. 213) davon ausgehen zu sollen, daß die Teilung Deutschlands in die verschiedenen Besatzungszonen mindestens bis zur Währungsreform dazu führen muß, die Aufteilung des Gesamtbetrags der geschuldeten Vermögensteuer zum Zwecke der teilweisen Erhebung durch ein Berliner Finanzamt und ein Finanzamt der Westzonen mit der Maßgabe als rechtmäßig anzuerkennen, daß kein Betrag erhoben und festgesetzt werden darf, der den Gesamtbetrag der nach den einheitlichen Rechtsgrundlagen geschuldeten Steuer übersteigt.
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